Satzung



I. Grundsätzliches


§ 01: Name

(1) Der Verein führt den Namen Sportgemeinschaft Essen-Stoppenberg 1989.
(2) Der Verein führt den Kurznamen SG Stoppenberg 89.
(3) Der Verein führt das Kürzel SGS89.

§ 02: Rechtsform

(1) Der Verein ist vom Vorstand in das Vereinsregister einzutragen, wenn dies von der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit (75%) der anwesenden Mitglieder beschlossen wird.

§ 03: Zweck und Aufgabe

(1) Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung und Ausübung von Leibesübungen zur körperlichen Ertüchtigung.
(2) Ein besonderes Anliegen gilt der Pflege freundschaftlicher Beziehungen der Mitglieder untereinander.
(3) Um den Satzungszweck zu verwirklichen unterhält der Verein eine Fußballabteilung.
(4) Die Bildung weiterer Abteilungen kann von der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit (75%) der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§ 04: Sitz

(1) Sitz des Vereins ist Essen an der Ruhr.
(2) Die Geschäftsanschrift legt der jeweils amtierende Vorstand fest.

§ 05: Farben

(1) Die Vereinsfarben sind schwarz und rot.

§ 06: Vermögen

(1) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(2) Bei Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vermögens.

§ 07: Geschäftsjahr

(1) Das Geschäftsjahr beginnt am 01.07. eines Jahres und endet am 30.06. des folgenden Jahres.

§ 08: Verbandszugehörigkeit

(1) Soweit es erforderlich ist wird der Verein Mitglied von Verbänden und ist als solches deren Satzungen und Ordnungen unterworfen.

II. Mitgliedschaft

§ 09: Arten

(1) Der Verein besteht aus aktiven-, passiven und Ehrenmitgliedern.

§ 10: Erwerb

(1) Mitglied des Vereins darf grundsätzlich jeder werden, der einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellt. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
(2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
(3) Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages besteht keine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Gründe.
(4) Mit der Aufnahmebestätigung unterwirft sich das Mitglied der Satzung und den Ordnungen des Vereins.

§ 11: Rechte

(1) Alle Mitglieder haben das Recht im Rahmen der Satzung am Vereinsleben teilzunehmen.

§ 12: Pflichten

(1) Alle Mitglieder haben die Pflicht sich der Satzung und den Ordnungen des Vereins entsprechend zu verhalten.

§ 13: Beiträge

(1) Die von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge und sonstigen Leistungen werden vom Vorstand festgesetzt.

§ 14: Ehrenhalber

(1) Personen die sich im Besonderen um den Verein verdient gemacht haben können zum Ehrenmitglied ernannt werden.
(2) Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand.
(3) Die Ehrenmitgliedschaft entbindet von den Beitragszahlungen.

§ 15: Erlöschen

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
(2) Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden und ist sofort wirksam.
(3) Der Ausschluss erfolgt bei groben Satzungsverstößen und / oder Vereinsschädigenden Verhalten durch den Vorstand.
(4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle in seiner Verwahrung befindlichen, dem Verein gehörenden Gegenstände und Unterlagen zurückzugeben.

III. Organe

§ 16: Organe

(1) Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 17: Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan, sie wird vom Vorstand einberufen und geleitet.
(2) Die Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich, bis zum 30.06., als Jahreshauptversammlung zusammen. Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung muss enthalten: Bericht des Vorstandes, Kassenbericht, Anträge, Wahlen des Vorstandes, Sonstiges.
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies der Vorstand beschließt oder mindestens zwei Zehntel (20%) der Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragen.
(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die nicht anwesenden Mitglieder sind den dort gefassten Beschlüssen einspruchslos unterworfen. Beschlüsse bedürfen der Beurkundung durch die Unterschrift des Vorsitzenden.
(5) Bei allen Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Wahlberechtigte Mitglied besitzt je Abstimmung und Wahl eine Stimme. Abstimmungs- und wahlberechtigt ist jedes volljährige Mitglied dessen Mitgliedschaft mindestens 90 Tage besteht. Wählbar ist jedes volljährige Mitglied dessen Mitgliedschaft mindestens 180 Tage besteht.
(6) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftleiter zu unterschreiben ist und vom Vorsitzenden gegengezeichnet werden muss.

§ 18: Vorstand

(1) Dem Vorstand obliegt die Leitung, die Geschäftsführung, die außer- und gerichtliche Vertretung des Vereins.
(2) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer (stellvertretenden Vorsitzenden), zwei Kassierern und je einem Vertreter jeder Vereinsabteilung.
(3) Der Vorstand ist vom 01.07. des Wahljahres bis zum 30.06. des folgenden Jahres im Amt.
(4) Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich.

IV. Allgemeines

§ 19: Haftungsausschluss

(1) Der Verein haftet nicht für Schäden und / oder Verluste seiner Mitglieder bei Vereinstätigkeiten, soweit solche Schäden und / oder Verluste nicht durch Versicherungen gedeckt sind.

§ 20: Satzungsänderungen

(1) Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung, mit Dreiviertelmehrheit (75%) der anwesenden Mitglieder, beschlossen werden.

§ 21: Auflösung

(1) Der Verein wird vom Vorstand aufgelöst, wenn in einer nur zu dem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung bei Anwesenheit von mindestens acht Zehntel (80%) aller Mitglieder die Auflösung mit Dreiviertelmehrheit (75%) der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.

§ 22: Unwirksamkeit

(1) Bei Unwirksamkeit von Teilen der in der Satzung enthaltenen Bestimmungen bleibt der übrige Teil voll wirksam.

§ 23: Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 04.03.1989 in Kraft.


Gründungsurkunde und Satzung, unterschrieben von den volljährigen Gründungsmitgliedern (in alphabetischer Reihenfolge):

Mathias Freundorfer, Hanjo Fröhlich, Klaus Dieter Gedenk, Holger Hattwig, Klaus Heimann, Dieter Holz, Janosh Jurek, Günter Lehmann, Wolfgang Maternowski, Klaus Metzger, Gerd Mierwald, Reinhard Möller, Wolfgang Perl, Manfred Plep, Rainer Puschinski, Friedrich Schulz, Helmut Staudinger.